Beschlussvorlage - 2023/0307/610

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch samt den Befreiungen wird erteilt.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Kreisstadt liegt ein Bauantrag zur Genehmigung von bereits errichteten baulichen Anlagen vor. Es handelt sich um eine Garage mit Satteldach, zwei Fertig-Garagen und ein Gartenhaus in Holzbauweise. Alle Vorhaben bestehen bereits im Bestand.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Fluchtlinienplans (Nr. 306, Birkensiedlung) aus dem Jahr 1964. Festgesetzt ist eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,7. Es sind zwei Vollgeschosse zulässig. Beantragt wird eine Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baulinie bzw. der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Bauten wurden fast ausnahmslos außerhalb der überbaubaren Fläche im rückwärtigen Bereich errichtet. Auch eine Abweichung von § 8 Abs. 2 LBO Saarland wurde beantragt, da die grenzständig zugelassene maximale Gesamtlänge von baulichen Anlagen von 15 m bei Gebäuden um 2,74m überschritten wurde. Seitens Abteilung 610 kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung durch die aktuelle Bestandssituation nicht berührt wird und das Bauvorhaben in Gänze städtebaulich vertretbar ist.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...