Beschlussvorlage - 2023/0324/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2017 wird beschlossen und mit einem Jahresfehlbetrag von 7.823.927,08 EUR festgestellt.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird die Entlastung erteilt.
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Sachverhalt

Die Stadt ist nach § 99 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Dabei muss der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen.

 

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat gemäß § 101 KSVG den Jahresabschluss vor.

 

Soweit ein Rechnungsprüfungsamt besteht wird dessen Prüfbericht dem vorgelegten Jahresabschluss beigefügt.

 

Der Jahresabschluss ist in nicht öffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Abs.1 KSVG zu prüfen.

 

Der Stadtrat stellt den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres fest. Dabei beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder stellt den Jahresfehlbetrag fest. Zugleich entscheidet er in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Der Bürgermeister, Herr Michael Forster, beauftragte in Vertretung des Oberbürgermeisters mit Schreiben vom 20.12.2021 das Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises (RPA) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017.

 

Personalbedingt kam es bei der Stadt im Verlauf des Jahres 2022 zu einer größeren zeitlichen Verzögerung in Bezug auf die Aufstellung des Jahresabschlusses 2017. Insoweit konnten alle prüfungsrelevanten Unterlagen erst im Verlaufe des ersten Halbjahres 2023 zur Prüfung gegenüber dem RPA vervollständigt werden.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch das RPA ist jetzt abgeschlossen und der Prüfbericht liegt vor.

 

Die Vermögensrechnung (Bilanz) des Jahres 2017 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 303.765.461,41 EUR und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.823.927,08 EUR aus.

 

Der Jahresabschluss 2017 einschließlich Anhang und Anlagen entspricht nach der Beurteilung des RPA - aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen.

 

Die im Prüfbericht aufgeführten Beanstandungen stehen - nach Auffassung des RPA - der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 101 Abs. 2 KSVG nicht entgegen

 

Das RPA empfiehlt dem Stadtrat in seinem Prüfbericht vom 23.06.2023, den geprüften Jahresabschluss 2017 zu beschließen, den Jahresfehlbetrag von 7.823.927,08 EUR festzustellen und dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen.

 

Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass die Stadt in Bezug auf ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 99 Abs. 4 KSVG, nämlich innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres den entsprechenden Jahresabschluss aufzustellen, im Laufe der Vergangenheit in erheblichem Maße in Rückstand geraten ist.

Erschwert durch diverse Personalabgänge und – ausfälle im Bereich der Kämmerei - zentrale Finanzbuchhaltung - konnte bislang eine nennenswerte Aufarbeitung der Rückstände nicht realisiert werden.

 

Weil sich dieser Umstand auch zunehmend kritisch insbesondere auf die Genehmigung der Haushalte der kommenden Jahre durch die Kommunalaufsicht, die die Anzahl der rückständigen Jahresabschlüsse bereits mehrfach problematisiert hat, auswirken könnte, hat die Kämmerei eine Personalaufstockung durch entsprechend qualifiziertes Personal (kommunale/r Bilanzbuchhalter/in) vorgeschlagen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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