Beschlussvorlage - 2023/0361/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Wahlgebiet der Kreisstadt Homburg wird für die Kommunalwahlen 2024 in folgende Wahlbereiche eingeteilt:

Wahlbereich I    Homburg-Mitte

Wahlbereich II   Homburg-Ost

Wahlbereich III  Homburg-Süd

Wahlbereich IV Homburg-Erbach

Wahlbereich V  Homburg-Nord.

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Sachverhalt

Für die Aufstellung von Bereichslisten ist das Wahlgebiet nach § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in Wahlbereiche einzuteilen, die einen oder mehrere benachbarte Gemeindeteile (Stadtteile) umfassen sollen. Gem. § 1 Abs.1 Kommunalwahlordnung beschließt der Stadtrat über die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche unmittelbar nach der Bestimmung des Wahltages.

Die Landesregierung hat als Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen den 09. Juni 2024 gemeinsam mit Durchführung der Europawahl bestimmt (Amtsbl. I S. 772).

 

Für die Kommunalwahlen 2019 war das Wahlgebiet durch Beschluss des Stadtrates vom 08. November 2018 in folgende Wahlbereiche eingeteilt:

 

Wahlbereich I    Homburg-Mitte

Wahlbereich II   Homburg-Ost

Wahlbereich III  Homburg-Süd

Wahlbereich IV Homburg-Erbach

Wahlbereich V  Homburg-Nord

 

Die Verwaltung schlägt vor, es bei dieser Wahlbereichseinteilung zu belassen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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