Beschlussvorlage - 2023/0361/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Einteilung des Wahlgebietes der Kreisstadt Homburg in Wahlbereiche für die Kommunalwahlen 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.09.2023
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Sachverhalt
Für die Aufstellung von Bereichslisten ist das Wahlgebiet nach § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in Wahlbereiche einzuteilen, die einen oder mehrere benachbarte Gemeindeteile (Stadtteile) umfassen sollen. Gem. § 1 Abs.1 Kommunalwahlordnung beschließt der Stadtrat über die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche unmittelbar nach der Bestimmung des Wahltages.
Die Landesregierung hat als Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen den 09. Juni 2024 gemeinsam mit Durchführung der Europawahl bestimmt (Amtsbl. I S. 772).
Für die Kommunalwahlen 2019 war das Wahlgebiet durch Beschluss des Stadtrates vom 08. November 2018 in folgende Wahlbereiche eingeteilt:
Wahlbereich I Homburg-Mitte
Wahlbereich II Homburg-Ost
Wahlbereich III Homburg-Süd
Wahlbereich IV Homburg-Erbach
Wahlbereich V Homburg-Nord
Die Verwaltung schlägt vor, es bei dieser Wahlbereichseinteilung zu belassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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135,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1 MB
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