Beschlussvorlage - 2023/0561/650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung lässt auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung mit dem ausgewählten Bau- und Kostenmodell die nächste Leistungsphase der Baugenehmigungsplanung erarbeiten und wird beauftragt die finalen Antragsunterlagen (HU- Bau) beim Zuschussgeber einzureichen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Basierend auf der Grundsatzentscheidung des Stadtrates vom 05.11.2020, wurde das sogenannte „Ausbaupaket A“ von den beauftragten Ingenieurbüros (S.I.G. Schroll/ Architektur, Denzer+Kiefer/ Technische Ausrüstung, Weber Ingenieure/ Tragwerksplanung) durchgeplant und nun in einer entsprechenden Haushaltsunterlage- Bau (HU-Bau) zusammengestellt.
(siehe Präsentation der Planungsordner/ Büro TRIBAST)
Die vorausgegangene Vorentwurfsplanung wurde bereits in den Gremien vorgestellt.

Wie in der Sitzung des Ständigen Vergabeausschusses vom 29.03.2023 erläutert, galt es zudem den Standort des Stadions hinsichtlich  eventueller schalltechnischer Auswirkungen auf seine Umgebung zu untersuchen.
Parallel zu den schallschutztechnischen Untersuchungen, wurden ebenfalls die grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes und der Genehmigungsfähigkeit durch die Bauaufsichtsbehörde mit den Planern abgestimmt und in die Planungen übernommen.

Da sich auf Grund unterschiedlicher Auslastungsszenarien des Stadions beim Spielbetrieb auch die zuvor beschriebenen Planungsparameter ändern, wurden die Ergebnisse darüber hinaus für drei Haupt- Nutzungsvarianten näher betrachtet und in entsprechenden Bau- und Kostenmodellen dargestellt.

1) Bei einer späteren maximalen Auslastung von bis zu  5.000 Zuschauer 
     entstehen Baukosten von 7.719.568,98 Euro (brutto).


2) Bei einer späteren maximalen Auslastung von bis zu 10.00 Zuschauer
     entstehen Baukosten von 10.060.811,90 Euro (brutto).

3) Bei einer späteren maximalen Auslastung von bis zu  15.000 Zuschauer
    entstehen Baukosten von 19.154.109,47 Euro (brutto)

Es ist zu beachten, dass entsprechend der Festlegung eines der zuvor genannten Bau-/ Kostenmodells die jeweils anfallenden Planungskosten zu den reinen Baukosten zu addieren sind.
Die Gesamt- Planungskosten bewegen sich dabei in einem üblichen Prozentsatz von 25% der anrechenbaren Baukosten.

Für die weitere Planung und Antragstellung beim Fördermittelgeber gilt es nun
die Besucher- Obergrenze gemäß der vorgestellten Bau-/ Kostenmodelle festzulegen.

Dabei wird von der Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit den
im Auftrag der Stadt geplanten Maßnahmen der HU- Bau, unabhängig von den unterschiedlichen Kostenmodellen, lediglich Maßnahmen für den Breitensport und den Schulsport umgesetzt werden sollen.
Dies jedoch stets mit dem Augenmerk darauf, dass ein eventuell weiterer Ausbau des Stadions hinsichtlich einer verstärkten Nutzung durch den Fußball- Profisportbetrieb und insbesondere für einen künftigen eventuellen Spielbetrieb in einer höheren Liga nicht behindert wird.
 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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