Beschlussvorlage - 2024/0065/610-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ in der Gemarkung Bruchhof-Sanddorf wird beschlossen

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 21.06.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ beschlossen und am 30.03.2023 den Entwurf gebilligt.

 

Folgend liegt nun der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor.

 

Grundlage und Gegenstand des Vertrages ist das in Abs. 2 des Durchführungsvertrages beschriebene Vorhaben zur Herstellung von Camping- und Wochenendplätzen sowie zur Herstellung von Tiny-Häusern nach Maßgabe dieses Vertrags.

 

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens auf ihre Kosten.

 

Das Vertragsgebiet umfasst das im Lageplan (Anlage 1: Vertragsgebiet) gestrichelt umgrenzte Gebiet.

 

Im Durchführungsvertrag wurden in § 8 Abs. 3 noch weitere Vorgaben hinsichtlich der Entwässerung aufgenommen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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