Beschlussvorlage - 2024/0139/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt.

 

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt eine Präsentation zur Errichtung eines Agri-Solarparks vor. Das Planungsgebiet befindet sich genau zwischen der A8 und der L222 in der Gemarkung Wörschweiler und umfasst eine Größe von 8 Hektar. In der Anlage wurde die Präsentation seitens der Projektplaner beigefügt, worin beispielsweise der Aufbau der vertikalen Agri-PV Anlagen und die sonstigen Eckdaten des Projekts thematisiert wird.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Hierbei zählen PV-Anlagen zu den privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs.1 Nr. 8b.

Dabei ist die Nutzung solarer Strahlungsenergie unter anderem dann zulässig, wenn sie sich „auf einer Fläche längs von Autobahnen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn“ befindet. Der Solarpark erfüllt beide Zulässigkeitsvoraussetzungen, da südlich des Vorhabens die Autobahn A8 verläuft und sich ein Großteil der Fläche innerhalb der genannten 200m befinden. Da öffentliche Belange nicht entgegenstehen sowie eine ausreichende Erschließung für das Bauvorhaben vorhanden ist spricht seitens Abteilung 610 nichts gegen das Bauvorhaben.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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