Informationsvorlage - 2024/0337/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Zur Info und Kenntnisgabe:

Auf dem Vorhabengrundstück Mainzer Str. 63-65 beantragt die ms Projektgesellschaft mittels eines Bauantrages das Baurecht für eine Kindertagesstätte. Entsprechend der Geschäftsordnung des Stadtrates wäre dieses Bauvorhaben an für sich einvernehmenspflichtig im Bauausschuss. Dieser hat jedoch bereits im Mai 2023 an gleicher Stelle das Einvernehmen für eine Seniorenresidenz beschlossen (https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-public/to020?TOLFDNR=1017567), das nun für das aktuell beantragte Bauvorhaben den baurechtlichen Rahmen vorgibt.

Die aktuelle Kintertagesstätten-Planung ist in Ihrer Kubatur im Vergleich zum o.a. Einvernehmen der Seniorenresidenz wesentlich reduziert, die Art der baulichen Nutzung ist in dieser Mischgebietslage ohne Bebauungsplan zulässig. Da sich somit das Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung in das vorhandene Baurecht ergibt, erübrigt sich ein Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen.

 Die KiTa sieht 137 Plätze vor, welche sich auf 4 Krippengruppen mit je 11 sowie auf 3 Kitagruppen mit je 25 Plätzen aufteilen. Auch ist eine altersgemischte Gruppe mit 18 Plätzen vorgesehen. 18 Stellplätze werden auf dem Grundstück vorgehalten, der Eingangsbereich ist der Mainzerstraße zugeordnet. Die Kindertagesstätte umfasst ebenerdige Bauten, deren Hauptgebäude/ Eingangszentrale eine Höhe von ca. 5,06m aufweist . Die Möglichkeiten der Grünflächenplanung wird in der Freiraumgestaltung, aber auch der Begrünung der Dachflächen, angedeutet.

Die entsprechenden Pläne wurden zur Ansicht mit beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 Keine

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Anlagen

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