Beschlussvorlage - 2024/0559/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt eine Anfrage zur Errichtung eines Wohnquartiers in der Straße „Am Gedünner“ vor. Geplant sind zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 7 Wohnungen, auf welche 17 Stellplätze und 4 Garagen geplant sind. Zudem sollen 5 Einfamilienwohnhäuser mit Doppelgaragen errichtet werden.

Dabei weisen die Mehrfamilienhäuser zwei Vollgeschosse auf (EG + 1. OG), wobei das Untergeschoss sowie das Staffelgeschoss keine Vollgeschosse darstellen. Die absolute Höhe beläuft laut den Planunterlagen auf ca. 13,00m.

Bei den Einfamilienhäusern ist das Unter- sowie Erdgeschoss als Vollgeschoss ausgeprägt, dass Staffelgeschoss bildet kein Vollgeschoss. Diese Gebäude sind ca. 9,75m hoch. Erschlossen ist das Quartier durch die Straße „Am Gedünner“.

 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch. Demnach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Eine detaillierte Begründung der Zulässigkeitsvoraussetzungen folgt.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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