Beschlussvorlage - 2025/0229/110-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer/eines zweiten hauptamtlichen Beigeordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 110 - Personalangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Birgit Soecknick
- Beteiligt:
- Frauenbeauftragte / Stabstelle Demographie; 20 - Kämmerei; Personalrat
- Bericht erstattet:
- Fritzen, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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10.04.2025
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Sachverhalt
Der bisherige Stelleninhaber, Beigeordneter Manfred Rippel, ist am 19. Dezember 2024 für die Dauer vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2034 zum Bürgermeister der Kreisstadt Homburg ernannt worden.
Zur Wiederbesetzung wurde die Stelle der/des hauptamtlichen Beigeordneten auf Beschluss des Stadtrates vom 13. Februar 2025 öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist endet am 31. März 2025.
Wählbar zur/zum hauptamtlichen Beigeordneten ist gemäß § 54 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) jede/r Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede/r Unionsbürger/in, die/der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. In das Amt kann nicht gewählt werden, wer am Tage des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Bewerber/innen müssen für das Amt geeignet sein, d. h. sie müssen mindestens die Befähigung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung besitzen oder über entsprechende Erfahrungen verfügen, die sie durch verantwortliche Tätigkeiten in Verwaltung oder Wirtschaft erworben haben.
Auf die öffentliche Ausschreibung sind bis zum 31. März 2025 die folgenden Bewerbungen eingegangen (eine Bewerberaufstellung ist beigefügt):
- Bennoit, Sandra
- Heß, Thomas
- Kornmann, Karina
- Mogk, Jan-Felix
- Rech, Jessica
- Schäfer, Jürgen
- Scheidweiler, Philipp
- Schmiedel, Falk
Die Bewerber/in Karina Kornmann, Jan-Felix Mogk, Jürgen Schäfer, Philipp Scheidweiler und Falk Schmiedel erfüllen die o. g. Voraussetzungen.
Die Bewerber/innen Sandra Bennoit, Thomas Heß und Jessica Rech haben weder die Befähigung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung noch verfügen sie über entsprechende Erfahrungen, die sie durch verantwortliche Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung erworben haben.
Die/der zweite hauptamtliche Beigeordnete wird gemäß § 31 Abs. 2 KSVG für die Dauer von zehn Jahren berufen. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16.
Gemäß § 68 Abs. 3 KSVG werden hauptamtliche Beigeordnete vom Stadtrat gewählt. Auf die Wahl finden die Vorschriften des § 46 KSVG Anwendung.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen und Bewerbern ein, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmzahlen erreicht haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Ergibt auch die Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Berechnung der Mehrheit nicht mit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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(wie Dokument)
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180,4 kB
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