Beschlussvorlage - 2025/0470/60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Technologiepark Zweibrücker Strasse, 2. Bauabschnitt, 1. Teilbereich, Abschnitt A, 1. Änderung“ wird beschlossen.

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Sachverhalt

Im Zuge des Verkaufs der Fa. MIP Pharma GmbH an die Fa. Platin 2656. GmbH (zukünftig firmierend unter FAMAR Healthcare Germany) ist diese auf die Stadtspitze mit der Bitte zugekommen, dass die öffentliche Straße, die unmittelbar vor dem Fabrikgelände der MIP vorbeiläuft, zu einer Privatstraße umzuwandeln, sodass dann die FAMAR diese allein für die innere und rein private Erschließung des Firmenareals nutzen kann. Zu dieser Zweckerklärung zur Privatstraße ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

Auch das neu errichtete Verwaltungsgebäude ist durch diese Straße erschlossen. Hintergrund des Wunsches ist, dass keine Fremden sich im Betriebsgelände bewegen sollen und ggf. die Betriebsabläufe stören könnten.

Über diese Straße sollten gem. „alten“ Planwillen auch die dahinterliegenden Grundstücke 1676/1, 1675/3, 1679/2 (Teilfläche), 1679, 1679/4, 1679/9 etc. öffentlich erschlossen werden. Um diese z. Zt. lediglich nur perspektivisch   mögliche öffentliche Erschließung auch weiterhin zu sichern, erklärt sich MIP Pharma GmbH bereit eine noch näher zu bestimmende Fläche aus den ihr gehörenden Flurstücken zum Anlegen einer neuen Erschließungsstraße in Anbindung zur Straße „Am Steinhübel“ zum damaligen Erwerbspreis wieder an die Kreisstadt zurück zu veräußern.

Ein entsprechender Erschließungsvertrag wird vorbereitet und vor Satzungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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