Informationsvorlage - 2025/0742/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Waschstraße mit Büros, Autoaufbereitung und 4 SB-Waschboxen vor. Eine ausführliche Vorhabenbeschreibung des Entwurfsverfassers ist in den Anlagen zu finden.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Für das vorhabenbetroffene Grundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Vorhaben befindet sich somit im unbeplanten Innenbereich des §34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach muss dieses sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Zulässigkeitskriterien des § 34 BauGB werden erfüllt.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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