Beschlussvorlage - 2026/0004/610-0-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Saarland 2030, hier: Beteiligung Kreisstadt Homburg zum zweiten Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.02.2026
|
Sachverhalt
Die Landesregierung des Saarlandes hat am 23. September 2025 den 2. Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Saarland 2030, einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen und des Umweltberichtes, zur Kenntnis genommen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Eine erste Beteiligungsrunde zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Saarland 2030 fand in der Zeit vom 31.07.2023 bis 30.11.2023 statt. Die Stadt Homburg hat damals dazu eine Stellungnahme abgegeben (siehe Anlagen).
Ziel der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans ist dessen Aktualisierung als strategisches Lenkungs- und Koordinierungsinstrument hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Energiewende, der Sicherung der Daseinsvorsorge, der Finanzknappheit des Landes und der Kommunen in Bezug auf ihre räumlichen Auswirkungen und Anforderungen an die Raumstruktur des Saarlandes.
Weiteres übergeordnetes Ziel der Neuaufstellung ist die erstmalige Zusammenführung der beiden Teilpläne „Umwelt“ und „Siedlung“.
Der Landesentwicklungsplan umfasst die fachlichen Bereiche Siedlungsstruktur (Wohnen, Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, großflächiger Einzelhandel), Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge, Naturschutz, Biotopverbund, Rohstoffsicherung, Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, Landwirtschaft, Waldwirtschaft), Infrastruktur (Straßen, Schienen, Wasserstraßen, kombinierter Verkehr, Luftverkehr, Binnenschifffahrt, Energie) und kulturelles und naturräumliches Erbe und touristische Entwicklung.
In Ziel 44 (Vorranggebiete für Grundwasserschutz (VW)) des LEP-Textteiles wird noch ergänzt: „Die Genehmigung einer Windenergieanlage richtet sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Innerhalb dieser Vorschrift ist das Fachrecht zu prüfen. Danach erfolgt die Befreiung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Womit eine Befreiung von den Verbotstatbeständen der Wasserschutzgebietsverordnung grundsätzlich möglich ist. Die Genehmigung von Photovoltaik Freiflächenanlagen erfolgt nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“.
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und Nachbarländer werden bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (LEP) Saarland 2030 – 2. Entwurf beteiligt.
Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs läuft vom 15. Dezember 2025 bis zum 17. Februar 2026. In dieser Zeit hat die Stadt Homburg Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben.
Die Unterlagen zum Entwurf des LEP sind alle im Anhang enthalten, können aber auch auf der Seite des Landes unter https://beteiligung.saarland.de/saarland4/beteiligung.php abgerufen werden.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen auswerten und abwägen. Die finale Fassung der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans wird von der Landesregierung als Rechtsverordnung beschlossen werden. Mit der Bekanntmachung dieser wird der Plan rechtsverbindlich.
Die Stadt Homburg wurde mit Schreiben vom 10.12.25 an der Planung beteiligt und aufgefordert innerhalb der Beteiligungsfrist eine Stellungnahme abzugeben.
Bezüglich der Auswertung der Unterlagen wurde das Büro Kernplan beauftragt.
Hinweise zur Ergänzungsvorlage:
Eine Zusammenfassung der Inhalte aus dem neuen LEP-Entwurf 2025 ist im Anhang zu dieser Sitzungsvorlage enthalten, ebenso eine kurze Gegenüberstellung der Anmerkungen der Stadt aus der ersten Beteiligungsrunde aus dem Jahr 2023 zum jetzigen LEP-Entwurf 2025.
Die Stellungnahme zum LEP-Entwurf 2025 ist gegliedert in einen Abschnitt zum Textteil und einen Abschnitt zum Planteil des LEP-Entwurfes.
Die Anmerkungen aus den Ortsräten Kirrberg und Erbach sowie aus dem BUVA wurden in die Stellungnahme eingearbeitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
96,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
69,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
90,4 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
10,7 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
16 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
39,1 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
349,8 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
477,5 kB
|
