Beschlussvorlage - 2026/0101/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Ecke Berliner Straße / Ludwigstraße“ in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 09.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ecke Berliner Straße / Ludwigstraße“ beschlossen sowie den Entwurf gebilligt.

 

Folgend liegt nun der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor.

 

Grundlage und Gegenstand des Vertrages ist das in § 1 des Durchführungsvertrages beschriebene Vorhaben zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten im Vertragsgebiet Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens auf ihre Kosten.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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