Beschlussvorlage - 2026/0261/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandel Coeur“ in der Gemarkung Homburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 26.03.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmitteleinzelhandel COEUR“ beschlossen sowie den Entwurf gebilligt.

 

Folgend liegt nun der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor.

 

Grundlage und Gegenstand des Vertrages ist das in § 2 des Durchführungsvertrages beschriebene Vorhaben zum Bau eines Lebensmitteleinzelhandels auf dem „COEUR-Gelände“. Dir Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens auf ihre Kosten.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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