Beschlussvorlage - 2026/0261/610-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandel COEUR“ in der Gemarkung Homburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 26.03.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmitteleinzelhandel COEUR“ beschlossen sowie den Entwurf gebilligt.

 

Folgend liegt nun der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor.

 

Grundlage und Gegenstand des Vertrages ist das in § 2 des Durchführungsvertrages beschriebene Vorhaben zum Bau eines Lebensmitteleinzelhandels auf dem „COEUR-Gelände“. Dir Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens auf ihre Kosten.

 

Begründung der Ergänzungsvorlage:

 

Der Nachtrag 1 zum Durchführungsvertrag vom 09.06.2026 (Anlage 14) wird nach Rücksprache mit Herrn Prof. Spannowsky durch eine Zustimmungserklärung ersetzt.

Da die im Durchführungsvertrag unter § 20 vorgesehene Rechtsnachfolgeklausel sicherstellt, dass die Vorhabenträgerin neben der Rechtsnachfolgerin dafür einstehen muss, dass die vertragsgemäße Herstellung der neuen Erschließungsstraße mit dem Einmündungsbereich in die Beeder Straße und die Herstellung der Be- und Entwässerungsanlagen anbelangt, da diese Anlagen zugleich der Erschließung des gesamten Entwicklungsgebiets dienen, geht der von der Stadtverwaltung formulierte Nachtrag Nr. 1 zum Durchführungsvertrag über den zulässigen Rahmen hinaus, soweit von der Rechtsnachfolgerin, der Fa. Wasgau Immobilien GmbH, verlangt wird, dass sie sämtliche Verpflichtungen der ursprünglichen Vertragspartnerin gegenüber der Stadt übernehmen soll. Denn soweit es die weitergehenden, auf die Gesamtgebietsentwicklung bezogenen Verpflichtungen der ursprünglichen Vertragspartnerin anbelangt, wird der Vorhabenbezug überschritten. Deshalb schlägt Prof. Spannowsky vor, dass die Stadtverwaltung von dem Nachtrag zum Durchführungsvertrag absieht und ihre Zustimmungserklärung in folgendem Sinne abgibt:

 

„Die Stadtverwaltung stimmt dem intensiv abgestimmten Durchführungsvertrag nach durchgeführter Schlussprüfung, Überprüfung und Aktualisierung der Anlagen zum Durchführungsvertrag zu. Sie ist mit der Vorhabenträgerin darin einig, dass Folgelasten, welche durch die Anbindung des gesamten Entwicklungsgebiets an die Beeder-/Saarbrücker Straße entstehen, wie insbesondere die Ampelschaltung, nicht Gegenstand dieses Durchführungsvertrags sind. Sie werden im Zusammenhang mit der weiteren Gebietsentwicklung (Bauabschnitt 2) geregelt.“

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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