Informationsvorlage - 2022/0274/650

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 05.11.2020 hat der Stadtrat den “Teilumbau und –Sanierung des Waldstadion Homburg auf der Grundlage des sogen. „ Sanierungs- und Ausbaupaket A“ beschlossen

Inhalt von Ausbaupaket A“:
- Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im oberen Stadionumgang
- Fundamente und Erdarbeiten für eine neue Überdachung der Gegengerade
- Stahlkonstruktion für die neue Überdachung der Gegengerade
- Ausstattung des oberen Stadionumganges mit Sanitäranlagen und Verkaufsständen
- Befestigung (Betonpflaster/ Asphalt)des oberen Stadionumganges
- Sanierung Marathontor
- Sanierung/ Neubau neuer Umkleide-, Dusch- und WC- Anlagen im westlichen Bereich
  unter der Tribüne, Teilausbau der Heizungs-, Lüftungs- und Technikanlage

Gesamt- Investitionsvolumen von 3.750.000,00 Euro, bei einer maximalen Bedarfszuweisung von 3 Mio. Euro.

Zur Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen wurden drei VgV- Verfahren durchgeführt.
- Architektur/ Büro S.I.G. Schroll, Saarbrücken
- Technische Gebäudeausrüstung/ Büro Denzer+Kiefer, Illingen
- Tragwerksplanung/ Büro Weber, Homburg

Bereits während der Bieterverhandlungen wiesen die Teilnehmer darauf hin, dass die angesetzten Baukosten voraussichtlich nicht ausreichen würden.
Ihre Einschätzungen basierten zum damaligen Zeitpunkt auf den Preiserhöhungen und den Lieferengpässen im Bausektor ausgelöst durch die Corona- Pandemie.

Nachdem nun die Fachplanungen anlaufen und die Baukostenentwicklung aktuell zusätzlich durch das Kriegsgeschehen in der Ukraine weitere Preissteigerungen und weitere Lieferengpässe ausgelöst hat, haben sich zwischenzeitlich bereits i. d. R. Baukostenerhöhungen von mindestens 25% bis 30% im Bausektor eingestellt.

Zu der voraussichtlich- weiteren Preisentwicklung, bis es zu den Gewerke- Ausschreibungen und – Gewerke- Beauftragungen kommt, kann derzeit keine Prognose abgegeben werden.

Die Verwaltung empfiehlt daher, spätestens zum Zeitpunkt der Beschlussfassung für die finale Antragstellung beim Ministerium, die bis dahin aktuell berechneten Projektkosten in Abhängigkeit des Inhalts von „Ausbaupaket- A“ erneut zu beurteilen.
Ggf. ist dann der Inhalt von „Ausbaupaket- A“  an die aktuelle Situation an zu passen.
 

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