Beschlussvorlage - 2024/0140/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Container Interim für einen Presseraum und vier Büros für den FC 08 Homburg in der Kurt-Conrad-Straße vor. In der Anlage ist eine Bauvorhabenbeschreibung seitens des Entwurfsverfassers beigefügt, in welcher es unter anderem um den Grund der Maßnahme, die geplante Maßnahme sowie der Standzeit geht.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Das Grundstück liegt nicht innerhalb des Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, sondern befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebau-ten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit über § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 34 BauGB.

Zulässigkeitsvoraussetzungen sind das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung sowie hinsichtlich Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und die Sicherung der Erschließung. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des §34 BauGB werden erfüllt.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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