Beschlussvorlage - 2026/0041/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Genehmigungsantrag nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung von Lagern und Überdachungen von Betriebseinrichtungen und Umbau eines Büro- und Betriebsgebäudes vor. Es handelt sich hierbei um einen Entsorgungsbetrieb für die zeitweilige Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Nicht gefährliche Abfälle werden zur Herstellung von Ersatzbaustoffen genutzt – diese Stoffe werden verkauft. Zudem werden Abfallstoffe vor Ort gelagert.

 

In einer erfolgenden Ergänzungsvorlage werden die Begründungen der Ablehnung dargelegt.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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