Beschlussvorlage - 2024/0064/610-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Dem Antrag auf Einleitung eines Satzungsverfahrens wird zugestimmt.

b) Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen Einöder Straße“ wird beschlossen.

c) Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gebilligt.

d) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Sachverhalt

Die Marc Kampa Immobilien, vertreten durch den Inhaber Marc Kampa, hat mit Antrag aus dem Jahr 2023 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan beantragt.

 

Wesentliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit max. 8 Wohneinheiten im rückwärtigen Bereich der bestehenden Wohnsiedlung zu schaffen.

 

Der Antrag zusammen mit den damaligen Planunterlagen wurde am 07.03.2024 im Bauausschuss behandelt. Ergebnis war die Zurückstellung der Planung, da aufgrund der großen Kubatur des Gebäudes in zweiter Reihe eine Reduzierung der Planung gewünscht wurde.

Die Planung wurde daraufhin überarbeitet und nun erneut vorgelegt.

 

Der geplante Neubau des Mehrfamilienhauses erstreckt sich über drei Vollgeschosse, wobei das dritte Geschoss als ausgebautes Dachgeschoss (Satteldach) realisiert wird. Im Vergleich zur damaligen Planung waren drei Vollgeschosse plus ein Staffelgeschoss (Flachdach) vorgesehen. Die Gesamthöhe hat sich dadurch verringert.

 

Der ruhende Verkehr soll vollständig innerhalb des Plangebietes untergebracht werden.

 

Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan „Auf der Heide“ setzt für das Plangebiet eine Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Aufgrund der begrenzten Tiefe des vorhandenen Baufensters sind allerdings keine Bauten in zweiter Reihe zulässig.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll folglich eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung unter Wahrung der Anforderungen der vorhandenen Bestandsbauten ermöglicht werden. 

 

Das Plangebiet liegt inmitten des Stadtteils Schwarzenbach im Bereich der Einöder Straße. Die ca. 1.200 m² große Fläche in der Gemarkung Beeden-Schwarzenbach Flur 6 umfasst das Flurstück Nr. 1467/3 sowie eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstück Nr. 1395. Diese Teilfläche soll die spätere Zufahrt zum Gebäude von der Einöder Straße aus ermöglichen.

 

Eine Geltungsbereichsabgrenzung ist der Vorlage beigefügt.

 

Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 13a im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne frühzeitige Beteiligungsschritte aufgestellt werden.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Geltungsbereich als Wohnbaufläche sowie in Teilen als gemischte Baufläche dar. Der FNP ist daher gem. § 13a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Der Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Kreisstadt abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet, ist vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwischen dem Vorhabenträger und der Kreisstadt Homburg abzuschließen.

 

Mit der Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde die agstaUMWELT GmbH, Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung, Saarbrücker Straße 178 in 66333 Völklingen beauftragt.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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